Das Technische Inspektorat (TISG) begleitet fachlich die Planung, den Bau und Betrieb von Anlagen zu Koch- und Heizzwecken sowie Stromerzeugung mit Flüssiggas.


Bei den Beratungen und Inspektionen von Anlagen mit Flüssiggas wird das geltende Regelwerk SVGW L1 bezüglich Brandschutz sowie die EKAS-Richtlinien bezüglich Arbeitnehmerschutz angewendet.

Dienstleistungen des TISG

Flüssiggasinstallationen müssen, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit, den Regeln der Technik entsprechen. Das TISG bietet seinen Mandanten sein Fachwissen an, um die Sicherheitsmassstäbe umzusetzen. Die Dienstleistungen des TISG umfassen:

  • gasfachliche Beratungen
  • Planbegutachtungen für Flüssiggaslager
  • Inspektionen von Gasinstallationen
  • Schulung von Behörden und Beauftragten des Brandschutzes und weiteren Interessierten

Flüssiggas
Flüssiggas im Sinne der Zuständigkeit des SVGW sind Kohlenwasserstoffe (Propan, Butan und deren Gemische), die bei atmosphärischem Druck gasförmig sind und sich bei Umgebungstemperatur durch einen geringen Überdruck verflüssigen lassen. Sie können deshalb in Druckbehältern gelagert und transportiert werden.

Wir sind gerne für Sie da