Das TISG unterstützt die Kantone und die Netzbetreiber bei der Bewilligung von Rohrleitungsanlagen.
Im Auftrag der Kantone verfasst das TISG Stellungnahmen zu Baugesuchen von Rohrleitungsanlagen (und Gasdruckregelanlagen), kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, führt Druckprüfungen durch und nimmt die Rohrleitungsanlagen nach deren Fertigstellung ab. Basis für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind das Regelwerk des SVGW sowie die EKAS-Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz.
Bis 5 bar
Die gesetzliche Grundlage für Inspektionsaufgaben im Bereich Rohrleitungen bildet das eidgenössische Rohrleitungsgesetz, das die Aufsicht über Rohrleitungsanlagen bis 5 bar der Kantonsregierung oder der von ihr bezeichneten Stelle zuweist.