Um die Trinkwasserversorgung auch während längeren Trockenzeiten sicherstellen zu können und Nutzungskonflikte, wo noch möglich, zu vermeiden, braucht es eine verbindliche regionale Planung der Trinkwasserversorgung durch die Kantone. Unter anderem muss dabei die rechtliche Sicherung von Fassungsgebieten mit Grundwasserschutzzonen erreicht werden.
Die für die Trinkwasserversorgung künftiger Generationen erforderlichen Wasservorkommen und Versorgungsanlagen müssen im Rahmen verbindlicher kantonaler Richtpläne und belastbarer Wasserressourcen-Nutzungsplanungen gegen Nutzungskonflikte und Risiken gesichert werden. Fehlen derartige kantonale Planungen, ist die Trinkwasserversorgung in Interessenabwägungen zu priorisieren. Bestehende Konfliktnutzungen und Vollzugsmängel verlangen situativ angepasste Gewässerschutzmassnahmen und dürfen nicht zu einer Aufbereitungspflicht zu Lasten der Wasserversorgung oder einer Infragestellung von Fassungsstandorten führen.
Die wichtigsten Forderungen
Durchsetzung der Schutzzonenausscheidung inklusive Zuströmbereiche
Verbindliche regionale Planung der Trinkwasserversorgung durch die Kantone, unter anderem die rechtliche Sicherung von Fassungsgebieten mit Grundwasserschutzzonen
Bundesbeiträge an die Planung der Kantone