Als Lebensmittelbetrieb ist der Wasserversorger für die Qualität seines Trinkwassers verantwortlich und muss im Rahmen der Selbstkontrolle belegen, dass er die Gefahren für sein Trinkwasser kennt und beherrscht. Der SVGW stellt den Wasserversorgern für die Selbstkontrolle verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.
«Gute Verfahrenspraxis» nach W12
Die Leitlinie besteht aus drei Teilen:
- Grundlageninformationen zur guten Verfahrenspraxis
- Anleitung zum praktisch Arbeiten mit den Leitliniendokumenten)
- Arbeitsordner mit tabellarischen Checklisten und den zu erfüllenden Vorlagen (GHP-Modulen), Gefahrenanalyse und Themenblättern mit weitergehenden Erklärungen