Grundwasserschutz (c) SVGW
Grundwasserschutz (c) SVGW

Nutzungskonflikte um Wasserfassungen nehmen zu. Ersatzstandorte sind rar. Für die Wasserversorger wird es immer schwieriger, genügend sauberes Trinkwasser zu gewinnen. Grundwasser, die wichtigste Trinkwasserressource der Schweiz, braucht einen wirkungsvolleren Schutz.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Abbauprodukte von Chlorothalonil im Sommer 2019 als möglicherweise gesundheitsgefährdend eingestuft. Per 2020 gilt der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die relevante Metaboliten von Chlorathalonil. Die Wasserversorger konnten zwar mit Sofortmassnahmen und zahlreichen Grundwasser‐Fassungsschliessungen die Trinkwasserqualität weiterhin gewährleisten. Doch sind oft keine alternative Grundwasserfassungen verfügbar, der Klimawandel beeinträchtigt zudem in Trockenzeiten das verfügbare Wasserdargebot.

NAQUA-Bericht 2019 bestätigt Handlungsbedarf

Der NAQUA‐Bericht 2019 zum Zustand des Grundwassers belegt die Belastung der wichtigsten Trinkwasserressource durch Pflanzenschutzmittel, deren Abbauprodukte und Nitrat in vielen Regionen des Mittellandes. Insbesondere werden problematische Abbauprodukte von Chlorthalonil‐Fungiziden im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen. Es wird für die Wasserversorger immer schwieriger, genügend sauberes Wasser für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung zu stellen. Die Wasserversorger brauchen dringend griffige Massnahmen im Grund‐ und Trinkwasserschutz. Dies ergänzend zur Agrarpolitik AP22+ und als Alternative zu den beiden hängigen Volksinitiativen (Trinkwasserinitiative bzw. Pestizidverbotsinitiative).

Die wichtigsten Forderungen

  • Konsequenter vorsorglicher Schutz der relevanten Wasserfassungen und der Trinkwasserressourcen.

  • Für kritische Fremdstoffe wird ein Höchstwert von maximal 0,1 μg/l pro Einzelstoff sowie 0,5 μg/l in den Grundwasserschutzzonen gefordert.

  • Verbot von human- und ökotoxikologisch kritischen Pflanzenschutzmitteln (bzw. verbindlicher Absenkpfad dieser Stoffe).

  • Verbot wasserlöslicher Pestizide im Zuströmbereich (Zu).

  • Privatgebrauch von Pestiziden signifikant reduzieren oder verbieten.

  • Verbot aller synthetischer Pestizide in Schutzzonen S1 – S3.

  • Gesetzlich verankerter Stickstoff-Absenkpfad.

  • Regional differenzierte Massnahmen für die Stickstoffreduktion.

  • Die Finanzierung von Nitrat-Sanierungsprojekten durch den Bund wird verbindlich und langfristig gesichert.

  • Die teilweise hohe Belastung von Oberflächengewässern verlangt die strikte Durchsetzung ökotoxikologischer Qualitätsziele und muss durch die Entfernung von Mikroverunreinigungen in Abwasserreinigungsanlagen sowie griffige Massnahmen beim Verursacher behoben werden.

  • Als Massnahmen an der Quelle müssen problematische Abwässer beim Verursacher vorbehandelt, alternative Pflanzenschutzmethoden gefördert, besonders gefährliche Stoffe und der Pestizideinsatz durch ungeschulte Anwender verboten sowie das Zulassungsverfahren verbessert werden.