Die Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» legt die Anforderungen für die Beschaffenheit des Gases und die Rahmenbedingungen für einen sicheren Betrieb der Gasnetze bis und mit 5 bar sowie der benutzten und angeschlossenen Umschlags- und Gasverbrauchseinrichtungen einschliesslich der zughörigen Gasinstallationen fest. Um den Anteil der erneuerbaren Gase markant zu erhöhen und damit das Ziel der Dekarbonisierung zu erreichen, muss die Beschaffenheit des transportierten Gases erweitert werden. Entsprechend wurde die G18 revidiert und steht nun zur Vernehmlassung.