Betriebe die sich einer überbetrieblichen ASA-Lösung wie z.B. der EKAS Nr. 31 des SVGW anschliessen, verpflichten sich die Weisungen und Empfehlungen des Sicherheitshandbuchs umzusetzen.

Das Sicherheitshandbuch hat den Zweck, eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit, d.h. die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zu gewährleisten.

Das Sicherheitshandbuch ist ein elementarer Bestandteil jedes Sicherheitskonzeptes gemäss den gesetzlichen Grundlagen der EKAS-Richtlinie 6508. 

 

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